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AWO Thüringen
Das AWO Wohnpflegeheims für Menschen mit psychischer Behinderung
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Aktuelles

Liebe Angehörige, liebe Betreuer*innen und Besucher*innen,

ab 10.01.2021 gelten, abweichend von § 9 Abs. 1 und 2, der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundV0, folgende Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

Hier finden Sie den Fragebogen zur Besucherregistrierung, den Sie gern schon vor dem Besuch zu Hause ausdrucken und ausfüllen können. Hier geht es zum ausführlichen Besuchskonzept.

Antigen Schnelltest für Besucher*innen:

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, vor dem Besuch in unserer Einrichtung eine Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Dieser Test ist für Sie kostenfrei.

Ein negatives Testergebnis entbindet Sie nicht von der Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung. Das gilt besonders für das Tragen einer FFP 2 Maske während des gesamten Besuches.

Ohne ein negatives Testergebnis mittels PoC-Antigen-Schnelltest (tagesaktuell) oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), kann laut aktueller Rechtslage der Zutritt in unsere Einrichtung nicht gewährt werden.

Für Sie und Ihre*n Angehörige*n bedeutet dies:

Die verpflichtende Registrierung der Besucher*innen und die kostenfreie Schnelltestung mit PoC-Antigen-Tests SARS-CoV-2 bindet personelle Ressourcen, die gerade in der SARS-CoV-2 Pandemie, nicht immer und unendlich zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund sind Besuche in unserer Einrichtung nur in Absprache mit der Einrichtung möglich.

Wir bitten Sie, uns bei der Einhaltung des notwendigen Infektionsschutzes weiterhin zu unterstützen:

  • Alle Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit eine FFP2 – Maske ohne Ventil. Wir bitte Sie, diese eigenständig zu beschaffen, um die Ressourcen der Einrichtung nicht unnötig zu belasten.
  • Sehen Sie von häufigen bzw. täglichen Besuchen ab. Diese Kontaktreduzierung hilft, eventuelle Infektionsgeschehen in der Einrichtung weiter zu reduzieren und personelle Ressourcen zu sichern.
  • Melden Sie immer Ihrer Besuche rechtzeitig bei uns an.
  • Versuchen Sie, die Besuche, wenn möglich, außerhalb der Bewohnerzimmer zu gestalten. z.B. Freigelände
  • Halten Sie weiterhin die Abstandsregelungen > 1,5 m ein.

Die Einrichtung darf nicht betreten werden, wenn:

  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten
  • Kontaktpersonen zu SARS-CoV-2 positive Personen,
  • sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem, durch das RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben

Für Geschenke und Mitbringsel gibt es keine Einschränkungen.

Weitere Hinweise zur Beachtung von Kontakten außerhalb unserer Einrichtungen:

Wir verweisen freundlich auf den § 2 der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sonder-eindämmungsmaßnahmenverordnung (3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO) vom 09.01.2021: „Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Des Weiteren bitten wir Sie, bei Kontakten mit den uns anvertrauten Bewohner*innen außerhalb unserer Einrichtung, die Regelungen des § 3 der o.g. Verordnung einzuhalten.

§ 3 Kontaktbeschränkungen

(1) Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet

  1. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie
  2. zusätzlich einer haushaltsfremden Person.

Bei (möglichst telefonischen) Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ihre Einrichtungsleitung

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